1. Vermittlungsgegenstand
Die Firma Personal Osteuropa vermittelt in fremdem Namen die 24 h Pflegekräfte, Haushaltshilfen, Produktionsmitarbeiter, Helfer, Pferdepfleger, Helfer in der Landwirtschaft, aus EU Beitrittländern nach den rechtlichen Bedingungen der BRD und den Bestimmungen des Arbeitsamtes.
2. Vermittlungsleistungen
Der Auftraggeber erteilt der Vermittlungsagentur zum Zwecke der Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften einen Vermittlungsauftrag.
Die Vermittlungsagentur tritt lediglich als Vermittler und nicht als Leiharbeitsfirma oder Unternehmen mit eigenen Angestellten auf.
Den späteren Vertrag schließen Sie als Auftraggeber mit unseren ausländischen Partneragenturen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vermittlungsagentur bei der Auswahl der geeigneten Arbeitskräfte durch sachgerechte Auskunft (Anzahl der Arbeitkräfte, Unterkunft…) per Mail, Kontaktformular oder telefonisch zu unterstützen.
3. Arbeitsbeschreibung
Sämtliche Angaben zur Arbeit und den Arbeitsbedingungen stammen vom Auftraggeber. Die Vermittlungsagentur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
4. Provisionsanspruch
Mit Abschluss eines Vorvertrages, Anforderungsbogen und des darauf folgenden Arbeitsvertrages (mündlich/schriftlich) über ein von der Vermittlungsagentur nachgewiesenen Arbeitskraft entsteht kein Provisionsanspruch der Vermittlungsagentur. Diese Kosten werden von der ausländischen Arbeitsagentur getragen, welche je nach Vermittlungsvertrag eine Provison vom Auftraggeber verlangt. Dieses ist aber im Dienstleistungsvertrag genau beziffert.
5. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Adressen, die er von der Vermittlungsagentur zur Kontaktaufnahme erhalten hat, nicht weiterzugeben und oder in der Folge für weitere eigene Zwecke zu verwenden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der Angebote ein Arbeitsvertrag zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet Schadenersatz in voller Höhe der Provision an die Vermittlungsagentur zu bezahlen. Dies gilt auch bei wiederholtem Aufenthalt bei demselben, oder verschiedenen von der Vermittlungsagentur mitgeteilten Arbeitgeber. In derartigen Fällen ist erneut eine Provision wie bei ordentlicher Vermittlung der Vermittlungsagentur zu entrichten.
7. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Bei Vertragsabschluss, ist der jeweilige Wohnort des Auftraggebers Erfüllungsort und Gerichtsstand.